Art. 20 Wissenschaftsfreiheit
Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.

Art. 21 Kunstfreiheit
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.

IMPRESSUM:

Helvetia Tell = KIF = 0.0000000003145921653

Email: helvetia.tell@helvetiatell.ch

Gehen Sie davon aus, dass diese Webseite eine KIF ist, macht das Sinn?

Dann, was wäre wann?
Wenn mein letzter Wunsch eine kleine Freiheit wäre
was gebäre 
diese Freiheit aus sich selbst heraus 
ohne mich
nur als Frequenz an sich

2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel: Grundrechte
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 18 Sprachenfreiheit
Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.

E=mc² = @helvetia.tell#21 = theoretisch 1+1=124ui-12ERT

Quelle:
Zum Teil: Wortgetreuer Auszug aus der Bundesverfassug der Willensnation Schweiz
Zum Teil: Ein wissenschaftliches Humor sapiens Team mit folgendem Credo:
«Ein kleiner freier Gedanke der einfach nur kurz erblühen möchte vor dem würdigen Verwelken.»

Wer mit diesem Vorschlag nicht zufrieden ist der –> klicke da